Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge die mit der Pension Moos , Lothar und Ulrich Moos GBR , Obere Industriestraße 18, D-57250 Netphen , nachfolgend Pension Moos genannt, abgeschlossen werden.
1. Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Appartements, Zimmer oder Bettenplätze
2. Reservierungen sind für
beide Vertragspartner verbindlich. Der Pension Moos steht ein sofortiges
Kündigungsrecht in folgenden Fällen zu:
a) Der Mieter / Nutzer hält sich nicht an die gültige
Hausordnung
b) Der Mieter erfüllt nicht seine
Zahlungsverpflichtung aus dem Beherbergungsvertrag
c) Der Mieter übt eine Untervermietung aus
Wird der Vertrag durch die Pension Moos fristlos gekündigt,
so hat der Mieter / Nutzer die Räumlichkeiten unverzüglich zu räumen.
Eine vorzeitige Beendigung durch den Mieter/ Vertragspartner
kann nur mit schriftl. Einverständnis der Pension
Moos erfolgen.
Reservierte Zimmer/Appartements können am Anreisetag zwischen 14.00 und 20.00
Uhr übernommen werden.
Am Abreisetag sind die Zimmer/Appartements bis 10.00 Uhr zu
räumen.
3. Zahlungsvereinbarungen
: spätestens bei Einzug ist der vereinbarte Rechnungsbetrag fällig.
Zahlungen werden in bar oder per EC-Cash oder per
Überweisung akzeptiert. Bei Überweisung muß
der Betrag spätestens am Tag des Einzugs unserem Konto gut geschrieben sein.
Ist der Betrag nicht
gut geschrieben , so ist die
Pension Moos berechtigt den Einzug zu verweigern. Die gesetzl.
MWST wird gesondert ausgewiesen.
Nimmt der Vertragspartner die im voraus
bestellten oder reservierten Leistungen nicht ab, so ist er zu Zahlung des
vereinbarten Preises verpflichtet.
4. Für vom Mieter / Nutzer mitgebrachte Lebensmittel, Gegenstände oder andere Materialien , gleich welcher Art, ist jede Haftung der Pension Moos ausgeschlossen.
5. Bauliche und technische
Veränderungen sind nicht erlaubt. Das Austauschen von Schließzylindern oder
Schlössern ist untersagt. Das Mitbringen und
betreiben eigener elektrischer Geräte bedarf in jedem Fall
der Zustimmung der Pension Moos.
6. Die Mitarbeiter und
Inhaber der Pension Moos haben das Recht , zu
Kontrollzwecken den Vertragsgegenstand ( Zimmer, Appatements)
ohne
Ankündigung zwischen 6.00 und 22.00 Uhr zu betreten.
7. Der Vertragspartner
haftet gegenüber der Pension Moos bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit seiner
Mitarbeiter und Hilfskräfte. Er und seine Mitarbeiter /
Nutzer und Hilfskräfte haften für erhähte
Abnutzungen und Beschädigungen. Ebenso haften der Vertragspartner sowie seine
Mitarbeiter/Nutzer und
Hilfskräfte für die ihnen überlassenen Haus- und
Zimmerschlüssel.
8. Gerichtsstand ist für beide Vertragspartner Siegen.
Netphen im Januar 2012