Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge die mit der Pension Moos , Lothar und Ulrich Moos GBR , Obere Industriestraße 18, D-57250 Netphen , nachfolgend Pension Moos genannt, abgeschlossen werden.

1. Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Appartements, Zimmer  oder Bettenplätze

2. Reservierungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Der Pension Moos steht ein sofortiges Kündigungsrecht in folgenden Fällen zu:
    a) Der Mieter / Nutzer hält sich nicht an die gültige Hausordnung
    b) Der Mieter erfüllt nicht seine  Zahlungsverpflichtung aus dem Beherbergungsvertrag
    c) Der Mieter übt eine Untervermietung aus

    Wird der Vertrag durch die Pension Moos fristlos gekündigt, so hat der Mieter / Nutzer die Räumlichkeiten unverzüglich zu räumen.
   
    Eine vorzeitige Beendigung durch den Mieter/ Vertragspartner kann nur mit schriftl. Einverständnis der Pension Moos erfolgen.

    Reservierte Zimmer/Appartements können am Anreisetag zwischen 14.00 und 20.00 Uhr übernommen werden.
    Am Abreisetag sind die Zimmer/Appartements bis 10.00 Uhr zu räumen.

3. Zahlungsvereinbarungen : spätestens bei Einzug ist der vereinbarte Rechnungsbetrag fällig. Zahlungen werden in bar oder per EC-Cash oder per
    Überweisung akzeptiert. Bei Überweisung muß der Betrag spätestens am Tag des Einzugs unserem Konto gut geschrieben sein. Ist der Betrag nicht
    gut geschrieben , so ist die Pension Moos berechtigt den Einzug zu verweigern. Die gesetzl. MWST wird gesondert ausgewiesen.
    Nimmt der Vertragspartner die im voraus bestellten oder reservierten Leistungen nicht ab, so ist er zu Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet.

4. Für vom Mieter / Nutzer mitgebrachte Lebensmittel, Gegenstände oder andere Materialien , gleich welcher Art, ist jede Haftung der Pension Moos ausgeschlossen.

5. Bauliche und technische Veränderungen sind nicht erlaubt. Das Austauschen von Schließzylindern oder Schlössern ist untersagt. Das Mitbringen und
    betreiben eigener elektrischer Geräte bedarf in jedem Fall der Zustimmung der Pension Moos.

6. Die Mitarbeiter und Inhaber der Pension Moos haben das Recht , zu Kontrollzwecken den Vertragsgegenstand ( Zimmer, Appatements) ohne
    Ankündigung zwischen 6.00 und 22.00 Uhr zu betreten.

7. Der Vertragspartner haftet gegenüber der Pension Moos bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter und Hilfskräfte. Er und seine Mitarbeiter /
    Nutzer und Hilfskräfte haften für erhähte Abnutzungen und Beschädigungen. Ebenso haften der Vertragspartner sowie seine Mitarbeiter/Nutzer und
    Hilfskräfte für die ihnen überlassenen Haus- und Zimmerschlüssel.

8. Gerichtsstand ist für beide Vertragspartner Siegen.

                                                                                                                                                                                                                                    Netphen im Januar 2012